
Preise
Ernährungsberatungen bei Ernährungsberaterinnen BSc. BFH mit ärztlicher Verordnung (Art. 9b KLV) können bei Mitbringen einer Verordnung für Ernährungsberatung über die Grundversicherung abgerechnet werden.
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Die ärztliche Verordnung wird im Voraus oder zum Ersttermin an Frau Binder abgegeben. Falls die Verordnung bis 2 Monate nach dem ersten Termin nicht bei uns eingetroffen ist, wird der Termin als Selbstzahler mit CHF 144/Std. in Rechnung gestellt.
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Für die erste Beratung steht ein Zeitfenster von 1 Stunde zur Verfügung. Danach sind aufgrund der Tarif-gebundenen Preise nur noch ½ stündige Beratungen möglich.
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Für ganzheitlich erweiterte, naturheilkundliche, 1-stündige Ernährungsberatung auf Basis einer ärztlichen Verordnung.
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Die ärztliche Verordnung wird im Voraus oder zum Ersttermin an Frau Binder abgegeben. Falls die Verordnung bis 2 Monate nach dem ersten Termin nicht bei uns eingetroffen ist, wird der Termin als Selbstzahler mit CHF 144/Std. in Rechnung gestellt.
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Der erste Termin wird gemäss Tarif vollständig zulasten der Grundversicherung abgerechnet.
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Ab dem Zweittermin wird zusätzlich zum Grundtarif (Grundversicherung) nach Zeitaufwand eine private Rechnung gestellt (Selbstzahleranteil: CHF 36/15 min)
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Für ganzheitlich erweiterte, naturheilkundliche, 1-stündige Ernährungsberatung ohne ärztliche Verordnung
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wird CHF 144/Std. als Selbstzahler verrechnet. Die Kosten dieser Rechnungen werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Eine Kostenübernahme der Zusatzversicherung ist meist nicht gegeben, dies kann aber durch den Klienten/die Klientin direkt mit der Kasse abgeklärt werden.
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Tarif für jeweils weitere 15 Minuten zu CHF 36 als Selbstzahler-Anteil.
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15 Minuten ohne Präsenz der Klientin/des Klienten können für Dokumentation und Rezeptieren von individuellen Mikronährstoffmischungen direkt nach der Beratung verrechnet werden (Selbstzahler). Diese Zeit kommt zum Beratungstermin hinzu.
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Kostenübersicht Inhause-Analytik
HRV-Messung
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Die Messung der Herz-Raten-Variabilität (eine Art Stresstest) kostet CHF 120 zuzüglich der Beratungszeit der Therapeutin. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht gewährleistet.
SWAMI-Analyse (GenoTyping)
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SWAMI-GenoTyping kostet insgesamt CHF 390. Die Kosten der SWAMI-Analytik belaufen sich auf CHF 150 zuzüglich Beratungs-und Nachbearbeitungszeit von ca. 100 Minuten (CHF 240). Die Beratungszeit kann je nach Krankenkasse teilweise oder ganz übernommen werden. Die SWAMI-Analytik wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Eine Bestimmung der Blutgruppe vor Ort kostet CHF 10. Die Bestimmung des sog. Sekretor-Status (Blutuntergruppe: Lewis-Antigene) setzt eine venöse Blutentnahme voraus, diese kann in einem sog. “Walk-in-Labor“ oder beim Hausarzt erfolgen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen.
Dunkelfeld- oder Irismikroskopie
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Die Analyse mittels Dunkelfeld- oder Irismikroskopie wird von anderen Therapeutinnen am NHK Health Hub angeboten und kostet je CHF 50 zusätzlich zur Zeit des Therapeuten. Diese Analytik kann ergänzende Informationen zu den von unnu durchgeführten Anamnese und Analytik bieten.
Laboranalysen werden üblicherweise als Selbstzahler verrechnet und teils von der Zusatzversicherung übernommen.
Zusätzliche Beratungen per Mail, Erstellen von individualisierten Unterlagen oder Besprechungen per Telefon werden nach Aufwand an Selbstzahler in Rechnung gestellt.
Dies berechnet sich anteilig auf der Basis von CHF 144/Std. (bzw. CHF 36/15 min